Verfasst von: lapalmacast | 31. Januar 2011

Info für EU-Bürger zur Kommunalwahl in Spanien

Als EU-Bürger haben Sie Wahlrecht in Spanien und können das politische Lokalgeschehen mitbestimmen!

Dank des vereinten Europas hat Spanien eine Verfassungsänderung vorgenommen. Seit 1999 dürfen und sollten EU-Bürger in Spanien bei den Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben. Ob Deutsche, Engländer oder Italiener. Überall in der Union haben EU-Bürger, gleich welchem Mitgliederstaat sie angehören, die Möglichkeit, das lokale politische Geschehen mitzubestimmen.

Sie müssen nicht Resident sein. Es genügt in der Regel, wenn Sie im Einwohnermelderegister („Empadronamiento“) der jeweiligen Gemeinde registriert sind, um wahlberechtigt zu sein.

Allerdings: Wer bisher im „Padrón“ (Einwohnermelderegister) eingetragen war, und bei der letzten Volkszählung 2001 nicht erfasst wurde, wird sich im Register nicht wiederfinden.

Also sollten Sie bei der Volkszählung nicht berücksichtigt worden sein, sei es, dass sie in dieser Zeit gerade in ihrem Heimatland weilten oder sei es, dass man Ihr Haus einfach “übersehen” hat, so sollten Sie sich sicherheitshalber neu eintragen lassen, sonst werden Sie auch aus der Wählerliste („Censo Electoral“, oder bei Ausländern genauer „CERE“-Censo Electoral de Extranjeros Residentes en España) gestrichen. Ein Nachfragen im „Empadronamiento“ oder „Censo Electoral“ auf dem Rathaus lohnt sich immer.

Einige Gemeindeverwaltungen haben selbst die Initiative ergriffen und haben die nicht registrierten Personen aufgefordert, eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie nach wie vor Bürger der Kommune sind.

Wer sich zum ersten Mal im „Padrón“ eintragen lässt, muss seinen Personalausweis vorzeigen und eine Bescheinigung vorlegen (Miet- oder Kaufvertrag), dass er einen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Da in Kürze (22. Mai) Wahlen bevorstehen, können EU-Bürger, die sich im Padrón eintragen, noch bis Mitte Februar auf einem Formular angeben, ob sie wählen möchten oder nicht („derecho de voto“). Wer dieses Formular selbst in Ruhe zu Hause ausfüllen möchte, lädt es sich auf der Seite 3 des „Boletín Oficial del Estado“ unter folgender Webadresse herunter: http://www.boe.es/boe/dias/2010/09/13/pdfs/BOE-A-2010-14081.pdf und gibt es auf der Gemeinde ab.

Wenn Sie im Padrón bereits eingetragen sind und gegebenenfalls auch schon einmal hier gewählt haben, erhalten Sie vom Statistischen Amt in Madrid die Wahlbenachrichtigung zugesandt.

 


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