In nur 5 Monaten sollen die Personendaten aller Inhaber eines Kartenhandys erfasst sein.
Rund 600.000 Bewohner des kanarischen Archipels mit Kartentelefonen sind aufgerufen, sich bis 8. November 2009 bei ihrem Netzbetreiber zu melden, um sich identifizieren zu lassen. So soll einem Datenschutzgesetz vom Oktober 2007 genüge getan werden, das die Identifizierung der Kartentelefoninhaber verlangt und dessen Zeitfrist nun –nach zwei Jahren- im Herbst ausläuft. Bei Nichtantritt würde postum die Telefonnummer des Kunden mit sofortiger Wirkung eingestellt werden. In Spanien sind insgesamt 15 Millionen Teilnehmer betroffen, die vor dem 9. November 2007 Inhaber eines Kartentelefons waren.

Karte für's Kartenhandy ohne Vertrag
Kostenpunkt
Auf die Anbieter kommen diesbezüglich in den nächsten 5 Monaten nicht unerhebliche Zusatzkosten zu, da sich bisher nur ein Viertel aller Nutzer identifiziert haben und daher befürchtet wird, dass spätestens im November ein beträchtliches Arbeitsaufkommen ohne Vergütung die Betreiber belasten wird. Obendrein verfügen längst nicht alle neuen Unternehmen in dieser Branche über ein entsprechendes Servicenetz mit entsprechenden Anlaufstellen, was eine weitere Hürde für den Kunden darstellt, sein Anliegen bearbeitet zu wissen. Es wird außerdem erwartet, dass ein Grossteil der Konsumenten erst nach Ablauf dieser Frist und nach der daraus resultierenden Einstellung der Telefonverbindung zum Netz sich beim Netzbetreiber melden wird. Es wird daher dringend dazu geraten, sich schon jetzt um den Erhalt zu kümmern und bei den Büros der Telefonanbieter die entsprechenden Angaben zur Person zu machen.
Ursache der Maßnahme
Die Gesetzesverabschiedung zur obligaten Identifizierung aller Mobilfunkteilnehmer resultiert aus dem Terroranschlag der ETA auf die Madrider Bahnhöfe vom 11. März 2004. Zur Vorbereitung und Durchführung dieses gewalttätigen Aktes wurden anonyme Kartentelefone benutzt, die nur schwer von staatlicher Stelle zu verfolgen waren. Durch die allgemeine Datenhinterlegung aller Handynutzer wird ein gewisser Sicherheitsstandard geschaffen werden, der es den entsprechenden Stellen erlaubt, den Inhaber des jeweiligen mobilen Endgerätes zu ermitteln. Dass diese Maßnahmen nicht nur auf Verständnis stoßen, liegt auf der Hand. Es sind Stimmen zu verzeichnen, die gegen ein solches Eindringen in die Privatsphäre Widerspruch erheben und Zweifel an der Effektivität dieser „Anti-Terror-Maßnahme“ hegen. Im Gegenteil, es würde die Attentäter nur noch dazu animieren, sich im Vorfeld ihrer Anschläge ihren Bedarf an Mobiltelefonen illegal zu befriedigen oder gleich auf die gute alte Telefonzelle zurückzugreifen. Im letzten Jahr betrug die Zahl der gestohlenen Funktelefone 182.000. Die mögliche Schlussfolgerung, dass es sich hierbei um Diebe aus dem terroristischen Umfeld handele, wäre nun allerdings lediglich eine undifferenzierte Mutmaßung.
Die Kampagne
Um die Handynutzer mit Kartentelefonen zur Datenhinterlegung zu bewegen, hat das spanische Innenministerium die Werbekampagne „Registrier dich!“ gestartet. Das Verfahren, sich bei dem Netzanbieter zu registrieren, ist denkbar einfach: Nach dem Vorlegen einer Ausweiskopie gelangen die Personendaten nach Madrid und werden dort in einem Zentralcomputer gespeichert. Anschließend werden alle getätigten Anrufe den jeweiligen Kundendaten zugeordnet und über einen Zeitraum von zwei Jahren gespeichert. Um diese Kampagne einem zufriedenstellenden Ergebnis zuzuführen, hat sich das spanische Innenministerium an die etwa 30 Netzbetreiber gewandt, und um eine umfassende Kooperation –wiederum ohne Kostenausgleich- zu bitten.