Der Energielieferant Unelco/Endesa brüskiert seine Kundschaft
Mittlerweile ist es jedem aufgefallen, der einen auf seinen Namen laufenden Stromzähler beherbergt: Die Stromrechnung ist zu Jahresbeginn geradezu auf groteske Weise gestiegen. Schuld daran ist nur in Einzelfällen ein eklatanter Verbrauch in den Wintermonaten; vielmehr führt eine Umstellung im Berechnungsverfahren des Unternehmens zu dieser unangenehmen Neuerung. Diese neue Methode gründet auf eine seit November 2008 nunmehr monatliche Rechnungszustellung und nicht wie bisher alle zwei Monate. Allerdings deckt sich dieser Rhythmus nicht mit dem des Zählerablesens. Das wird nämlich noch immer nur alle zwei Monate erledigt. Daher ist eine Schätzung des Verbrauchs von Nöten, um die Rechnung noch vor der Feststellung des tatsächlichen Konsums zu verschicken. Diese Vorhersage liegt in der Regel in Höhe des Mindestverbrauchs (zwischen 30 und 50% des durchschnittlichen Verbrauchs) und wird –kompensiert im darauf folgenden Monat- mit dem des eigentlichen Stromverbrauchs verrechnet. Dabei wird die Differenz aus Schätzwert und Realwert diesem tatsächlichen Verbrauch hinzugerechnet. Ein Beispiel: Bei einem früheren Rechnungsbetrag von 100 € alle zwei Monate, müsste nun die monatliche Abrechnung rund die Hälfte, also 50 € betragen. Nun sieht die Realität aber anders aus. Das Leben selbst erzählt, wie dieses Beispiel in der Realität aussah: Bei einer Rechnung mit geschätztem Verbrauch belief sich der Rechnungsbetrag auf 40 €. Angenommen wurde nun ein „Restbetrag“ von 60 € im folgenden Monat bei realer Ablesung des Zählers. Tatsächlich, jedoch, wurde ein Betrag von 160 € in Rechnung gestellt! Tatsache hierbei ist, dass zwar der Energieriese seine Tarife modifizierte – der beliebte Nachttarif wich dem neuen „Spartarif“, die neue Tarifstruktur orientiert sich heuer an der vertraglich vereinbarten KW-Stärke und „die Abstrafung“ durch Überschreiten der monatlichen elektrischen Leistung durch eine Gebühr ist ebenfalls ein neuer Kostenfaktor. Aber fällt die Rechnung deswegen zu Recht nun doppelt so hoch aus wie vor der Umstellung? Es ist offensichtlich, das dem nicht so sein kann und darf. Unmut und Beschwerden gab es zudem vielerorts. Daher hat die nationale Energiekommission (CNE) eine Untersuchung eingeleitet, um die nebulösen Kostenaufstellungen ins rechte Licht zu rücken und in die Realität zurückzuführen. Wer selbst reklamieren will, richtet seine Beschwerde an die Büros für Konsumenteninformation seiner Gemeinde (OMIC) oder gleich an die „Dirección General de Consumo del Gobierno de Canarias“. Neuester Stand der Dinge: Das Unternehmen wurde kürzlich dazu aufgefordert, seine erheblichen Fehlbeträge der Rechnungen zu Jahresbeginn bis spätestens zum Mai zu korrigieren. Sei es durch Zurückzahlung unrechtmäßig in Rechnung gestellter Beträge oder durch Rückführung der Rechnungsausstellung auf alle zwei Monate – der Stromableser würde seiner Bestimmung nach wieder ablesen, was der Zähler ihm anzeigt, und nicht was in den Sternen steht.
Witzige Sache. Da kann man nur hoffen, dass sich das mal so regelt, dass man vertrauend damit leben kann und es keine Willkür gibt.
Von: Ingo am 31. März 2009
um 21:28